Notare

Die Mitwirkung des Notars ist insbesondere in den folgenden Bereichen notwendig:

Immobilien

Insbesondere Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden, etc.

Ehe und Familie

Insbesondere Ehevertrag, Trennungsvereinbarungen, Scheidungsvereinbarungen, Partnerschaftsverträge, Adoptionen, etc.

Erbe und Schenkung

Insbesondere Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Erbauseinandersetzung und Nachlassverteilung, Übertragungen im Wege vorweggenommener Erbfolge und Schenkungen, Erb- und Pflichtteilsverzicht, etc.

Gesellschaftsrecht und Handelsregister

Insbesondere Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anmeldung von Gesellschaften, Einzelkaufleuten, Prokuristen, etc.

sowie

Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung

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Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bei Ihren rechtlichen Fragen zu helfen.

Hiltrud Ahrens

Rechtsanwältin und Notarin

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Henning Volmer

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Dr. Eva Maria Öing

Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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