Die Mitwirkung des Notars ist insbesondere in den folgenden Bereichen notwendig:
Immobilien
Insbesondere Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden, etc.
Ehe und Familie
Insbesondere Ehevertrag, Trennungsvereinbarungen, Scheidungsvereinbarungen, Partnerschaftsverträge, Adoptionen, etc.
Erbe und Schenkung
Insbesondere Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Erbauseinandersetzung und Nachlassverteilung, Übertragungen im Wege vorweggenommener Erbfolge und Schenkungen, Erb- und Pflichtteilsverzicht, etc.
Gesellschaftsrecht und Handelsregister
Insbesondere Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anmeldung von Gesellschaften, Einzelkaufleuten, Prokuristen, etc.
sowie
Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung
Immobilien
Insbesondere Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden, etc.
Ehe und Familie
Insbesondere Ehevertrag, Trennungsvereinbarungen, Scheidungsvereinbarungen, Partnerschaftsverträge, Adoptionen, etc.
Erbe und Schenkung
Insbesondere Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Erbauseinandersetzung und Nachlassverteilung, Übertragungen im Wege vorweggenommener Erbfolge und Schenkungen, Erb- und Pflichtteilsverzicht, etc.
Gesellschaftsrecht und Handelsregister
Insbesondere Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anmeldung von Gesellschaften, Einzelkaufleuten, Prokuristen, etc.
sowie
Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung
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